Verkehrsrecht und Unfallregulierung

Jeder kann plötzlich und völlig unerwartet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Nach dem ersten Schock stellt sich in aller Regel sowohl beim Geschädigten als auch beim Schädiger Verunsicherung hinsichtlich der nun zu treffenden Maßnahmen ein. Für den Geschädigten begründet ein Verkehrsunfall eine Fülle von Ansprüchen.

Auch bei vermeintlich klarer Haftungslage bereitet ein uneinsichtiger Unfallgegner, häufiger die Kfz-Haftpflichtversicherung, Probleme, die sachgerecht und zeitnah mit Hilfe eines Rechtsanwalts gelöst werden müssen. Wir stehen Ihnen in Fragen der Unfallregulierung und des Verkehrsrechts mit kompetenter Beratung und Vertretung zur Seite und übernehmen für Sie die komplette Unfallregulierung von Fahrzeugschäden und Personenschäden.

Wir machen für Sie nicht nur Schadensersatzansprüche wegen des am Kraftfahrzeug entstandenen Schadens geltend, sondern kümmern uns auch um Ansprüche wegen z.B. unfallbedingter Wertminderung des Fahrzeugs, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten. Wir setzen für Sie Verdienstausfall- und Schmerzensgeldansprüche, den Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens durch und prüfen mögliche Rentenansprüche wegen Verletzungsfolgen.

Aber auch der Schädiger ist nicht völlig schutzlos. Wenn Sie einen Unfall verursacht haben, wehren wir gemeinsam mit Ihrer Haftpflichtversicherung unberechtigte und überzogene Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen Sie ab und stellen gegebenenfalls die Berücksichtigung einer korrekten Mitverschuldensquote sicher.

Thomas Maxien

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Maria Kämpfe-Kraus

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