Steuerrecht und Steuerfachrecht

Herr Rechtsanwalt Baumgartner vertritt Sie in steuerlichen Einspruchs- und Klageverfahren.

Spezielle Kenntnisse und Erfahrungen kann Herr Baumgartner im Rahmen der Vertretung gegenüber der Steuerfahndung und bei der Verteidigung in Steuerstrafverfahren vorweisen.

Das Steuerstrafrecht ist ausgesprochen komplex, da sich zwar aus der Abgabenordnung strafrechtlichen Konsequenzen für bestimmte Verstöße gegen Steuergesetze ergeben, diese Tatbestände aber durch das materielle Steuerrecht erst ausgefüllt werden müssen. Es sind also grundlegende Kenntnisse im Steuerrecht und Strafrecht erforderlich.

Ausgangspunkt einer jeden Steuerhinterziehung ist die Abgabe einer falschen oder unvollständigen Steuererklärung oder das pflichtwidrige Unterlassen einer solchen. Was erheblich und was pflichtwidrig ist, ergibt sich aus den einzelnen Vorschriften des besonderen Steuerrechts.

Neben der Steuerhinterziehung zählt der sog. Bannbruch, das heißt der verbotswidrige Im- oder Export zollpflichtiger Gegenstände, der gewerbsmäßige, gewaltsame und bandenmäßige Schmuggel, die Steuerhehlerei und die Wertzeichenfälschung zu den Steuerstraftaten. Steuerordnungswidrigkeiten sind z.B. die leichtfertige Steuerverkürzung oder die Steuergefährdung.

Herr Baumgartner kennt aus seiner mehr als zehnjährigen Tätigkeit die Mechanismen der Finanzverwaltung und arbeitet mit versierten Steuerberatern zusammen.

Benno Baumgartner

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