Privates Baurecht

Werkvertrag nach BGB oder VOB/B

„Manche Bauten sind einfach in den Sand gesetzt.“
© Lothar Bölck (*1953), www.lothar-boelck.de, Quelle: »Mit der Macht ist der Mensch nicht gern alleine«

Baurecht erfordert ein besonderes Maß an know-how. Wir verfügen im privaten Bau-, und Architektenrecht über langjährige Erfahrung, die wir uns vor allem im Rahmen der Prozessrechtsvertretung von Bauunternehmern, Bauherren und Architekten erworben haben.

Maria Kämpfe-Kraus

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Baurecht (Privates)
  • Forderungsmanagement
  • Verkehrsrecht