Familienrecht

Eheverträge – Trennung – Scheidung – Unterhalt – Sorgerecht – Umgangsrecht

Die emotionalen und wirtschaftlichen Auswirkungen von familienrechtlichen Streitigkeiten sind gravierend. Sie verlangen daher einerseits umfassendes Expertenwissen, andererseits aber auch persönlichen Kontakt, um bei der rechtlichen Beratung und Vertretung auf die individuellen Bedürfnisse des Mandanten optimal eingehen zu können.

Rechtsanwältin Renate Kuchler, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin mit langjähriger Berufserfahrung, berät und vertritt Sie in unserer Kanzlei individuell und kompetent bei Trennung und Scheidung sowie in Unterhalts- und Sorgerechtsangelegenheiten.

Wir begleiten Sie von der Trennung bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung über die rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen einer Trennung und späteren Scheidung hilft, die Trennung geordnet zu vollziehen und unnötigen Streit zu vermeiden. Mit unserer Erstberatung ermöglichen wir Ihnen den entscheidenden Wissensvorsprung, um rechtzeitig die notwendigen Schritte veranlassen zu können.

In den meisten Fällen ist niemandem mit einem langwierigen Gerichtsverfahren gedient. Oftmals werden die besten Ergebnisse in außergerichtlichen Verhandlungen und Gesprächen am „runden Tisch“ erzielt. Das Hauptaugenmerk unserer Beratung liegt daher nach Möglichkeit auf einer einvernehmlichen Regelung der streitigen Fragen, da diese für den Mandanten die zeitsparendste, kostengünstigste und nervenschonendste Lösung darstellt. Wir erarbeiten für Sie nicht nur umfassende Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, sondern beispielsweise auch isolierte Unterhalts- oder Umgangsvereinbarungen.

Damit es gar nicht erst zum Streit kommt, entwerfen wir für Sie Eheverträge sowie Regelungen für Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften. Durch die Ausrichtung unserer Kanzlei auf das Wirtschaftsrecht, insbesondere das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Erb- und Erbschaftssteuerrecht, dürfen dabei vor allem auch Unternehmer und Selbständige eine anspruchsvolle Gesamtlösung aus einer Hand erwarten.

Aufgrund der sich wandelnden Altersstruktur unserer Gesellschaft werden Fälle häufiger, in denen ältere Menschen pflegebedürftig werden und die enormen Kosten für die Heimunterbringung nicht selbst aufbringen können. Die Kinder müssen sich dann plötzlich mit Unterhaltsansprüchen ihrer Eltern gegen sie auseinandersetzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Sozialhilfeträger einspringt, denn die Unterhaltsansprüche der Eltern gehen auf den Sozialhilfeträger über. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen zum komplexen Rechtsgebiet des Elternunterhalts.

Renate Kuchler

  • Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht
  • Familienrecht